1. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen § 280 BGB oder § 311 Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht oder durch Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht oder durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist. Bei einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht haften wir nicht für bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Köper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden nachweisbar ist, sowie im Fall von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN – Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen unser Lieferwerk bzw. unsere Niederlassung bei der die Ware bestellt wurde; für die Zahlung ist Erfüllungsort Hameln. Gerichtsstand ist entweder das Amtsgericht Hameln oder das Landgericht Hannover.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlich Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht Hameln bzw. das Landgericht Hannover. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten Einzelbestimmungen des Vertrages mit den Kunden einschließlich der Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der obigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Gibt es keine entsprechende gesetzliche Regelung, so soll die Regelung durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und dem mutmaßlichen Willen der Parteien bei Vertragsschluss entspricht.
Es folgt der zukünftige Abdruck der Vorderseite unserer Container - Lieferscheine:
Lieferbedingungen:
Grundlage für alle Geschäfte sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. MSV Baumaschinen GmbH. Diese liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen aus.
Auszug aus den Geschäftsbedingungen (§ 4 , Ziff. 7):
Das Aufstellen der Container erfolgt auf Anweisung und Gefahr des Kunden oder seines Vertreters, auf einem von Ihm bezeichneten Abstellplatz. Die Fa. MSV Baumaschinen GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden die durch das Aufstellen oder Aufnehmen der Container entstehen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde übernimmt für die gesamte Standzeit des gemieteten Containers die Verkehrssicherungspflicht (z.B. Beleuchtung, Absicherung etc.). Die Container sind je nach Füllmaterial auf Anweisung des Fahrers, höchstens jedoch bis zur Oberkante des jeweiligen Behälters zu füllen. Das Beimischen von Sonderabfall (Umweltgefährdende Stoffe bzw. Materialien etc.) ist untersagt. Wird in den Containern Sonderabfall gefunden, wird dieser auf Kosten des Kunden bzw. seines Vertreters nach Aufwand entsorgt. Im Preis sind 7 Kalendertage Standzeit enthalten. Jeder weitere Kalendertag wird gesondert berechnet. Bei Überfüllung des Behälters wird die nächste Behältergröße zum vollen Preis abgerechnet, unabhängig davon, wie weit die nächste Behältergröße gefüllt wäre.
Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift die vorstehenden Bedingungen an.